Der Bebauungsplan ist das wichtigste Instrument des Städtebaurechts und dient der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Er trifft Regelungen über die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in dem jeweiligen Geltungsbereich.
Für die meisten Flächen in Heddesheim gibt es einen Bebauungsplan, der Informationen darüber gibt, wie und was gebaut werden darf. Entscheidend ist, für welchen Zweck gebaut wird – ob zum Wohnen oder zur gewerblichen Nutzung -, welche Fläche die Gebäude einnehmen sollen und welche Bauweise gewählt wird.
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus kann die durch Baulinien bzw. Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Zudem kann mit Bebauungsplänen festgelegt werden, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung und dem Gewerbe vorbehalten sind oder Zielen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen.
Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen und setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, ergänzenden Hinweisen, Verfahrensvermerken und der Begründung. Die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Nachstehend gibt es eine Auswahl der neueren Bebauungspläne und deren Verfahrensstand. Die älteren Bebauungspläne können im Bauamt eingesehen werde. Bei Fragen zu den Plänen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts.
|
|
Bebauungsplan Grabenstraße/Seeweg |
|
|
Bebauungsplan Östlich der Schaafeckstraße |
|
|
Bebauungsplan Westlich der Uhlandstraße |
|
|
Bebauungsplan Zwischen Beind- und Vorstadtstraße |