Die Gemeindeverwaltung bietet im neu geschaffenen Bürgerservice sehr viele Dienstleistungen auf einer Ebene an. Integriert wurde auch das Grundbuch- und Standesamt. Das Konzept dafür wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet und realisiert.
Durch die räumliche und organisatorische Lösung können wir Ihnen die meisten unserer Dienstleistungen künftig zentral im Erdgeschoss des Rathauses anbieten. Wir erwarten Sie in einer modernen freundlichen Atmosphäre und bieten Ihnen neue bürgerfreundliche Öffnungszeiten und kurze Wartezeiten.
Die Gemeindeverwaltung unternimmt auch sonst in vielfältiger Weise Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Dienstleistungsorientierung. Sie sucht den partnerschaftlichen Kontakt mit dem Bürger und bietet dafür gute personelle, räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen.
Mit der Einrichtung unseres Bürgerservice und der damit verbunden Reduzierung der Ämter von fünf auf vier haben wir wichtige zukunftsweisende Vorgaben geschaffen.
Die Zuständigkeit für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde ist auf die beiden Organe der Gemeinde, den Gemeinderat und den Bürgermeister verteilt. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und die Vertretung der Bürger. Dem Gemeinderat kommen generelle und umfassende Befugnisse zu. Die Zuständigkeiten des Bürgermeisters sind einzeln festgelegt.